Teilnahme- und Haftungsbedingungen
§1 Allgemeines
- Für die Geschäftsbeziehung zwischen Veedel Fitness (nachfolgend: „Veranstalterin“) und dem Teilnehmer/ der Teilnehmerin (nachfolgend: „Teilnehmer“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Dienstleitung gültigen Fassung.
- Teilnehmer im Sinne von § 1 S. 1 sind Privatpersonen.
§2 Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand ist ein Outdoortraining in einer Kleingruppe im Rahmen der vereinbarten Trainingszeit.
§3 Leistungsgegenstand
Die Veranstalterin bietet dem Teilnehmer ein Fitnesstraining, welches in der freien Natur bzw. unter einer Überdachung stattfindet. Die Betreuung der Teilnehmer erfolgt in der Gruppe und persönlich durch die Veranstalterin oder deren Erfüllungsgehilfen.
§4 Training und Terminvereinbarung
- Eine Trainingseinheit dauert 90 Minuten.
- Die Trainingseinheiten finden auf dem Gelände der Kopernikusgrundschule statt. Als Trainingsfläche dient der Schulhof und angrenzende Grünflächen. Bei Bedarf steht eine Überdachung zur Verfügung.
- Das Veedel Fitness Training ist ein Outdoor Training. Es findet in der freien Natur statt. Voraussetzung für die Teilnahme am Training ist das Tragen von wetter- und temperaturgeeigneter Sportbekleidung. Das Training findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt.
- Das Training startet pünktlich, daher wird grundsätzlich rechtzeitige Anwesenheit erwartet. Kommt ein Teilnehmer zu spät, liegt es im Ermessen der Veranstalterin bzw. deren Erfüllungsgehilfen, den Teilnehmer aufgrund eines etwaig erhöhten Verletzungsrisikos auszuschließen.
- Die Termine erfolgen ausschließlich nach Terminbuchung. Für die nicht wahrgenommenen Termine besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr.
- Die Veranstalterin ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen Änderungen des Trainings vorzunehmen oder das Training abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Teilnehmer.
- Die Teilnahmeberechtigung ist nicht auf Dritte übertragbar.
§5 Obliegenheiten des Teilnehmers
- Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung zum Veedel Fitness Training, dass er unter keinen gesundheitlichen Beschwerden leidet, die eine Teilnahme aus medizinischer Sicht als nicht empfehlenswert oder gesundheitsgefährdend erscheinen lassen. Die Veranstalterin empfiehlt dem Teilnehmer eine medizinische Überprüfung seiner Sporttauglichkeit. Verzichtet er darauf, so geschieht dies auf eigene Gefahr.
- Der Teilnehmer verpflichtet sich, jede Erkrankung oder plötzliche Befindlichkeitsänderung wie Übelkeit, Schwindel, Schmerz, Herzrasen oder Ähnliches der Veranstalterin bzw. deren Erfüllungsgehilfen mitzuteilen und gegebenenfalls das Training abzubrechen.
- Der Teilnehmer erklärt, dass er gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Trainings auftreten können, versichert ist. Gleiches gilt für den direkten Weg vom und zum Trainingsort. Ist dies nicht der Fall, handelt er auf eigene Verantwortung.
§6 Haftung und Hinweise
- Die Veranstalterin haftet grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, wenn dadurch eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers entstanden ist. Die Veranstalterin haftet auch bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet die Veranstalterin jedoch nicht für nicht vorhersehbare und nicht vertragstypische Schäden.
- Die Veranstalterin haftet nicht über die Erbringung der geschuldeten Leistung hinaus für ein etwaiges Nichterreichen des von dem Teilnehmer mit der Eingehung des Vertrags verfolgten Zwecks.
- Die Veranstalterin haftet nicht für Schäden, die einem Teilnehmer aufgrund seiner Selbstüberschätzung entstanden sind. Hält sich der Teilnehmer nicht an die Anweisungen der Veranstalterin und erleidet er dadurch Schäden, so ist die Haftung der Veranstalterin ausgeschlossen.
- Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin sowie Dritte, derer sich die Veranstalterin zur Durchführung des Trainings bedient.
- Die Veranstalterin weist ausdrücklich darauf hin, dass das Mitbringen persönlicher Gegenstände durch den Teilnehmer, insbesondere Wertgegenstände und Bekleidung, auf seine eigene Verantwortung geschieht und ein abschließbares Wertsachendepot während der Trainingseinheit nicht vorhanden ist. Die Veranstalterin übernimmt für solche Gegenstände keine Haftung.
- Es besteht eine Haftpflichtversicherung der Veranstalterin, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Teilnehmers zu genügen.
§7 Datenschutz
- Die personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden von der Veranstalterin gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des in § 3 genannten Leistungsgegenstandes verwendet.
- Die Einzelheiten zu dem Datenschutz ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Trainers.
§8 Geheimhaltung
- Die Veranstalterin ist verpflichtet, über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainingsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Teilnehmers Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen der Veranstalterin und dem Teilnehmer.
§9 Schlussbestimmungen
- Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung, deren Wirkung den wirtschaftlichen Zielen, die die Vertragsparteien angestrebt haben, am nächsten kommt. Dies gilt auch, wenn die vorangehenden Bestimmungen unabhängig von ihrer Wirksamkeit oder Undurchführbarkeit eine Regelungslücke aufweisen.
- Der Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.